top of page

WEG - Verwaltung

Modernes Mehrfamilienhaus mit Bäumen

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage, auch WEG-Verwaltung genannt, ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich.

 

Vertrauen 

Da ein Immobilienverwalter fremdes hab und gut verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauen von enormer Bedeutung.

Verwalter müssen zuverlässig, ehrlich, unparteiisch sowie Proaktiv sein

Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Das WEG wurde im Übrigen im Dezember 2020 komplett reformiert. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Im Verwaltervertrag sind - neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen - auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt.

Dass der Aufgabenkreis von Immobilien- bzw. Hausverwaltern breit gefächert ist, stellt sich nach außen hin kaum dar. So bekommen etwa die Eigentümer nur einen Bruchteil dessen mit, was Verwalter im täglichen Geschäft leisten. Etwas anders die Verwaltungsbeiräte, die einen erheblich besseren Einblick in die Arbeit des Verwalters haben. Aber auch ihnen bleibt das Gros der Teilleistungen verborgen:

Öffnungszeiten

Mo- Do.: 10:00 - 17:00 Uhr

Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr

bottom of page